Fünf Fragen zum Naturschutz
- Menschen verbringen gerne Zeit in der Natur und die Erlebnisse sind üblicherweise stark, unmittelbar und positiv. Wer achtet dabei auf die ökologischen Folgen unseres Handelns, die meist unbeabsichtigt und oft nicht direkt beobachtbar sind, zeitlich verzögert auftreten und deren Auswirkungen vielen Naturnutzern vermutlich unbekannt sind?
- Natur als Allgemeingut betrachtet wird von niemandem besessen und gleichzeitig von allen genutzt. Wer fühlt sich verantwortlich für etwas, das ihm nicht gehört und von den anderen ja auch mitgenutzt wird?
- Um verantwortungsvolles Verhalten von möglichst allen Menschen zu erzielen, können Verhaltensregeln aufgestellt werden, wie dies z.B. in Naturschutzgebieten...
... der Fall ist (z.B. RespekTIERE deine Grenzen). Doch wer hält sich daran, v.a. wenn ein Verstoß nicht geahndet wird?
Kinder: Raus in die Natur!
Kinder lieben die Natur - und sie brauchen sie. Dass sie kaum noch im Freien herumstrolchen, hält der Biologe und Naturphilosoph Andreas Weber für eine zivilisatorische Katastrophe."Ohne die Nähe zu Pflanzen und Tieren verkümmert ihre emotionale Bindungsfähigkeit, schwinden Empathie, Fantasie, Kreativität und Lebensfreude."
Von der Natur so viel als möglich zu bewahren ist somit auch ein Gesundheitsprojekt..
06.06.2010 Natura Trail Rheindelta

Die Naturfreunde Vorarlberg, Naturfreunde Internationale und der Rheindeltaverein luden am 06.06.2010 zur Eröffnung des "Natura Trail Rheindelta".
Der erste Natura Trail Vorarlbergs führt auf ausgewiesenen Pfaden durch das Rheindelta und will zu einem respektvollen und aufmerksamen Umgang
mit einem der wertvollsten Feuchtgebiete Mitteleuropas und dessen Flora und Fauna motivieren.
Schilf-Mähtermine
...für Schilfröhricht am Rohrspitz sind in § 6 der Naturschutzverordnung Rheindelta festgelegt:(2) b) Mahd und Entfernung des Mähguts sind händisch oder mit Spezialmaschinen bei tiefgefrorenem Boden
in der Zeit vom 1.11. bis 15.3. durchzuführen.
- Als das Schilf 2010 gemäht wurde, war der Boden sicherlich nicht mehr tief gefroren, und eingeholt wurde es weit jenseits des 15.3.


Fotos vom Rohrspitz nach der Schilfmahd (02.04.2010) © Elke Wörndle
Rohrspitz von Oben
Das Hafengelände hat sich nördlich (hier links) nach diesen Aufnahmen schon wieder verändert:
Ein Park- und Wendeplatz für das Salzmann'sche Partyboot Elisa kam hinzu.
Das Surfen und Kite-Surfen vorort wird vom Unternehmer beworben und angezogen. Was wunder, wenn man damit auch zu Zeiten wo kein Badebetrieb ist Geld verdienen kann.
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NSG Rheindelta - Geschichte
Der heute als "Vater des Österreichischen Naturschutzes" geltende, und als ständiger Vertreter der österr. Landesfachstellen für Naturschutz tätige Günther Schlesinger (1886–1945) hatte Vorarlbergs Auffassungen zu Natur und Jagdrecht noch 1936 als "rückständig" bezeichnet: Alle als fischerei- oder jagdschädlich geltenden Tiere waren uneingeschränkter und schonungsloser Verfolgung ausgesetzt. Die so entstandene Liste wurde laufend um weitere "Räuber" erweitert, parallel zur ländlichen Speisekarte, und bis Mitte des 20. Jhdts. waren Wolf, Luchs, Wildkatze, Braunbär und Fischotter in Vorarlberg gänzlich ausgerottet.Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des Naturschutzgebiets Rheinau
1939 stellte Friedrich Lürzer, Forstmeister aus Bregenz, einen Antrag auf die Anwendung des Reichsnaturschutzgesetzes auf einer 750 ha großen Fläche am
Bodenseeufer zwischen Alter und Neuer Rheinmündung und empfahl dringend, ein Schutzgebiet im Rheindelta auszuweisen, das "hinsichtlich des Landschaftsbildes und der Tierwelt eines der seltensten [Gebiete] Mitteleuropas" war. Am 21. August 1942 war es dann so weit: Mit der Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des Naturschutzgebiets Rheinau wurde das Rheindelta seeseits des schon damals geplanten Polderdamms einschließlich eines 1 km breiten Wasserstreifens und des Rheinholzes zum ersten Vorarlberger Schutzgebiet erklärt.
Außerdem schrieb die Seeuferschutzverordnung, die alle Seen Vorarlbergs und Tirols vor weiterer Verbauung und Privatisierung schützen sollte, vor:
"Innerhalb dieses Gebietes ist es verboten, das Landschaftsbild zu verändern, neue Entwässerungsanlagen, Badehütten und Weganlagen zu errichten, landwirtschaftliche Nutzung einschließlich des Rohrschnittes und der Viehweide in einem größeren als dem bisherigen Umfange auszuüben und Holzschlägerungen (außer im Rheinholz) durchzuführen."
Nach dem 2. Weltkrieg gab es rege Debatten zur Übernahme der Seeuferschutzverordnung in das Vorarlberger Landesrecht. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als untere Naturschutzbehörde, und die Bodenseegemeinden Bregenz, Lochau und Hörbranz traten für die Beibehaltung ein. Hard, Höchst, Fußach und Gaissau waren dagegen, weil wirtschaftliche Nachteile und Eingriffe in die Eigentumsverhältnisse befürchtet wurden. 1949 wurde die Verordnung im Amtsblatt Nr. 33 für das Land Vorarlberg schließlich wieder verlautbart und sämtliche Gemeinden Vorarlbergs aufgefordert, als Baubehörden für die Einhaltung der Seeuferschutzbestimmungen zu sorgen.
Ab Anfang der 1950er Jahre häuften sich am Bodensee die Ansuchen um Ausnahmebewilligungen für den Bau von Badehütten, Wochenendhäuschen, Campingplätzen, Fischerhütten und Geräteschuppen. Auch für die Anlage von Häfen, Lagerplätzen, die Entnahme von Kies oder Sand waren Ausnahmegenehmigungen von der Seeuferschutzverordnung erforderlich.
1957 beschloss die Vorarlberger Landesregierung schliesslich, im Rheindelta keine Ausnahmebewilligungen mehr zu erteilen.
Der Polderdamm
Polderdammbau in Fußach 1956-1963 © H. SiegelMit der Errichtung des Polderdammes (1956 - 1963), der Absenkung des Wasserspiegels durch die Pumpwerke, und der Rodung der Au- und Bruchwälder konnten seenahe Flächen intensiver landwirtschaftlich genutzt werden.
Befürworter der Eindeichung sahen darin "die Eroberung einer beträchtlichen Kornkammer“, Naturschützer hingegen wiesen schon bald auf die negativen Folgen des veränderten Grundwasserhaushalts hin und forderten, einen Teil der Feuchtwiesen unter Naturschutz zu stellen, um die Vielfalt der Pflanzen und Tiere zu erhalten.
1963 berichtet die Zeitschrift Schweizer Naturschutz unter dem Titel "Das Rheindelta vor dem Untergang" dass "das vogelreichste Gebiet in Mitteleuropa schon teilweise zerstört und in Bälde dem völligen Untergang geweiht ist, wenn es nicht gelingt, wenigstens Teile zu schützen“. Ein Jahr später beschließt der WWF-International, das Rheindelta als Projekt mit besonderer Dringlichkeit in sein Tätigkeitsprogramm aufzunehmen.
Noch in den 1960er Jahren wurde ein Grundwasserpegel festgelegt, der nicht unterschritten werden sollte. Doch den Bürgermeistern der Rheindeltagemeinden war der kurzfristige Erfolg bei den Wählern offensichtlich wichtiger als die nachhaltige Gestaltung ihres Lebensraumes. Und so wurden widerrechtlich Bauanträge mit Kellern genehmigt, das Wohngebiet rückte immer weiter in ehemaliges Hochwassergebiet vor, und der Grundwasserspiegel mußte entsprechend immer weiter unter den vereinbarten Pegel gesetzt werden.
Als deshalb das Fußacher Pumpwerk aufgerüstet werden mußte, weigerte sich der Bund zu zahlen.
Auch das Österreichische Institut für Naturschutz und Landschaftspflege äußert sich in einem Schreiben aus dem Jahr 1971 kritisch: "...nach übereinstimmender Ansicht in- und ausländischer Naturschutzexperten [gehört] das Vorarlberger Rheindelta zu den wertvollsten und zugleich schutzwürdigsten Gebieten Europas. Die Vorarlberger Landesregierung sollte daher die Arbeiten zur Absenkung des Grundwasserspiegels sofort einstellen lassen und ehestens alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um eine wirksame Unterschutzstellung des Gebietes zu erreichen."
1976 erließ das Land Vorarlberg aufgrund der in Anlehnung an Naturschutzordnungen in Tirol und Niederösterreich von der Vorarlberger Fachstelle für Naturschutz vorbereiteten Entwurfs dann eine Schutzgebietsverordnung, die 2000 Hektar Flachwasser, Schilfröhrichte, Feuchtwiesen und Auwälder, und rund 250 ha Streuwiesen in Fußach und Höchst landseits des Polderdamms umfasste.
Rheindelta goes international
Seit 16. Dezember 1982 steht das Rheindelta unter dem Schutz der Ramsar-Konvention für Feuchtschutzgebiete.
Bis Anfang der 1990er Jahre war die Verordnung für die Flächen landseits des Polderdamms aber auf jeweils fünf Jahre befristet. Die Forderung, alle Flächen dauerhaft unter Schutz zu stellen, sowie die wertvollen Flachmoore des Gaißauer Riedes und der Speichenwiesen Höchst in das Naturschutzgebiet zu integrieren, scheiterten am
Widerstand der Gemeinden. Ebenso wurde ein von Broggi 1981 gefordertes Landschaftsschutzgebiet als Pufferzone für das Naturschutzgebiet nicht realisiert.
1992 wurde erstmals eine Verordnung für die Dauer von zehn statt fünf Jahren erlassen, die seit 2002 unbefristet gilt.
2003 wurde das Rheindelta zum Schutz der wertvollsten europäischen Arten und Lebensräume und dem Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität) in die Liste der Natura 2000-Gebiete gemäß der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie der EU aufgenommen. Damit gilt für das Gebiet ein Verschlechterungsverbot, das jede Maßnahme verbietet, die den Erhaltungszustand des Naturschutzgebietes Rheindelta beeinträchtigt.
Natura 2000
2003 wurde das Naturschutzgebiet Rheindelta in die Liste der Natura 2000 Gebiete der EU aufgenommen.Was ist Natura 2000?
Natura 2000 ist das EU-weite Netz von Schutzgebieten zur Gewährleistung des Fortbestandes der wertvollsten europäischen Arten und Lebensräume und der Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität). Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Was versteht man unter biologischer Vielfalt und warum ist sie wichtig?
Biodiversität ist ein Ausdruck der Anzahl, Verschiedenheit und Variabilität lebender Organismen. Sie beschreibt die Vielfalt innerhalb der Arten, die Vielfalt zwischen Arten und die Vielfalt von Ökosystemen.
Biodiversität spielt eine wichtige Rolle in der Art und Weise wie Ökosysteme funktionieren und dem Menschen nutzen. Zu den positiven Effekten zählen unter anderem intakte Nährstoff- und Wasserkreisläufe, Bodenbildung und -erhaltung, Beständigkeit gegen invasive Arten, Bestäubung von Pflanzen, Klimaregulierung und Bekämpfung von Schädlingen und Umweltverschmutzung, Erholung. Der Verlust an Biodiversität hat negative Auswirkungen auf viele Aspekte des menschlichen
Wohlbefindens, wie z.B. Ernährungs- und Energiesicherheit, Anfälligkeit für Naturkatastrophen und Zugang zu sauberem Wasser und Rohstoffen.
Menschliches Handeln hat alle Ökosysteme der Erde drastisch verändert und das Artensterben im Vergleich zum natürlichen Tempo um mindestens das Hundertfache beschleunigt.
Langfristig wird der Wert der verlorenen Biodiversität die kurzfristigen wirtschaftlichen Gewinne, die durch die Veränderung von Ökosystemen erzielt werden, um ein Vielfaches übersteigen.
Was ist die rechtliche Grundlage von Natura 2000?
Natura 2000 beruht auf zwei EU-Rechtsvorschriften:
- Vogelschutzrichtlinie von 1979
- Fauna-Flora-Habitat (FFH) -Richtlinie von 1992
Die EU hat sich verpflichtet, den Ruckgang der biologischen Vielfalt bis 2010 aufzuhalten.
Was besagt die Vogelschutzrichtlinie von 1979?
Die Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) wurde am 2.4.1979 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen.
Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist es, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten einschließlich der Zugvogelarten
in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten, und neben dem Schutz auch die Bewirtschaftung und die Nutzung der Vögel zu regeln.
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie ist es grundsätzlich verboten, wildlebende Vogelarten zu töten oder zu fangen. Nester und Eier dürfen nicht zerstört, beschädigt oder entfernt werden, auch die Vögel selbst dürfen, besonders während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit, weder gestört noch beunruhigt werden.
Für 193 Arten und Unterarten sind besondere Schutzgebiete zu schaffen. Ebenfalls mussen die Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete von regelmäßig auftretenden Zugvogelarten besonders geschutzt werden. Für sie sind diese Maßnahmen unter besonderer Berucksichtigung der Ramsar-Gebiete zu ergreifen.
Was besagt die Fauna-Flora-Habitat- (FFH) Richtlinie von 1992?
Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schutzen.
Dies soll v.a. über die Natura 2000 Schutzgebiete erreicht werden.
Steht Natura 2000 im Widerspruch zu wirtschaftlichen Aktivitäten?
Natura 2000 baut auf der Koexistenz von Mensch und Natur durch Schaffung einer lebendigen und sich wandelnden Landschaft auf. Eine Bewirtschaftung durch den Menschen ist notwendig, um viele vertraute Lebensräume wie z.B. Wiesen, Heide- und Waldflächen zu bewahren. EU-Mitgliedsstaaten mussen jedoch sicherstellen, dass Gebiete vor Veränderungen, die Schäden verursachen, geschützt sind und dass sie gemäß den Vorschriften der FFH-Richtlinie verwaltet werden.
Zu diesem Zweck werden auch Subventionen an die Landwirtschaft ausgeschüttet, die auf der folgenden Webseite nachvollzogen werden können:
www.transparenzdatenbank.at
Wie wird ein Gebiet zum Natura 2000 Gebiet gewählt?
Das Natura 2000-Netzwerk besteht aus besonderen Schutzgebieten, die für einen oder mehrere der über 230 gefährdeten Lebensraumtypen und über 1000 Arten ausgewiesen wurden, die in den Anhängen der Habitat-Richtlinie aufgelistet sind.
Ferner umfasst das Netzwerk besondere Schutzgebiete für über 190 bedrohte Vogelarten und Feuchtgebiete nach den Maßgaben der Vogelschutzrichtlinie.
Einige davon sind Gebiete mit besonderer Bedeutung sowohl in der Vogelschutz- als auch in der Habitatrichtlinie. Zu diesen zählt auch das Naturschutzgebiet Rheindelta.
Die Auswahl der Gebiete nach der Habitat-Richtlinie erfolgt in drei Phasen:
- Phase: wissenschaftliche Bewertung der Arten und Lebensräume auf nationaler Ebene
- Phase: Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die europäische Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten und wisschenschaftlichen Sachverständigen, unabhängig von politischen oder administrativen Grenzen.
- Phase: Integration in das Natura 2000-Netzwerk: Die Mitgliedsstaaten haben bis zu 6 Jahre Zeit, um die ausgewählten Gebiete als besondere Schutzgebiete auszuweisen und nötigenfalls für positive Managementmaßnahmen zu sorgen, um einen gunstigen Schutzstatus für die Arten und Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen.
Welche Verpflichtungen bestehen für Natura 2000-Gebiete?
Schädigende Aktivitäten, die die Arten beträchtlich stören oder die Lebensräume, für die das Gebiet ausgewiesen wurde, beeinträchtigen könnten, mussen vermieden werden.
Erforderlichenfalls mussen positive Maßnahmen ergriffen werden, um diese Lebensräume und Arten zu erhalten oder wieder einen gunstigen Erhaltungszustand in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet herzustellen.
Die Schaffung der rechtlichen Grundlage zum Schutz der Gebiete obliegt den Mitgliedsstaaten.
Die Habitat-Richtlinie empfiehlt den Einsatz von Managementplänen, um einen Dialog zwischen allen interessierten Parteien in Gang zu bringen.
Was muss bei geplanten Eingriffen in ein Natura 2000 Gebiet berucksichtigt werden?
Bei geplanten Eingriffen in ein FFH-Gebiet ist eine Vorprufung durchzufuhren, bei der gepruft wird, ob die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung des Vorhabens auf das FFH-Gebiet entstehen kann. Dabei ist es egal, ob das Vorhaben direkt im Gebiet stattfinden oder dieses von außen beeinflussen kann. Lässt sich eine erhebliche Beeinträchtigung nachweislich nicht ausschließen, muss eine Verträglichkeitsprufung erfolgen.
Bei der Verträglichkeitsprufung gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Verschlechterungsverbot bedeutet, dass keine wesentlichen Verschlechterungen der Lebensraumtypen sowie erhebliche Störungen der für das Gebiet gemeldeten Arten erfolgen dürfen.
Ergibt die Verträglichkeitsprufung, dass das Projekt zu Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes fuhren kann, ist es zunächst unzulässig.
Diese Unzulässigkeit des Projektes kann nur überwunden werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass es keine Projekt- und Standortalternative gibt und ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse muss im Einzelfall höher wiegen als das öffentliche Interesse am Schutz des betroffenen Gebietes. Ist durch den Eingriff ein so genannter prioritärer Lebensraum nach Anhang I oder eine prioritäre Art nach Anhang II betroffen, ist bei bereits eingetragenen FFH-Gebieten die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.
Ist der Eingriff zulässig, muss dafür ein Ausgleich geleistet werden.
Ramsar-Feuchtschutzgebiet
Seit 16. Dezember 1982 steht das Rheindelta unter dem zusätzlichen Schutz der internationalen Ramsar- Konvention für Feuchtschutzgebiete.Was ist die Ramsar-Konvention?
Die Ramsar-Konvention bezeichnet das "Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung".
Sie wurde am 2.2.1971 beschlossen und mittlerweile auf den generellen Schutz von Feuchtgebieten und deren biologischer Vielfalt ausgeweitet.
Die Ramsar-Konvention legt die Rahmenbedingungen für die internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung und wohlausgewogenen Nutzung von Feuchtgebieten vor.
Um dieses Ziel auf nationaler Ebene zu erreichen, wurde 1999 die "Feuchtgebietsstrategie Österreich" erarbeitet.
Welche internationalen Ramsar-Kriterien treffen für das Rheindelta zu
- Kriterium 1: Ein Feuchtgebiet gilt als international bedeutend, wenn es repräsentative, seltene oder einzigartige Beispiele von natürlichen oder naturnahen Feuchtgebietstypen innerhalb der entsprechenden biogeographischen Region aufweist.
- Kriterium 2: Ein Feuchtgebiet gilt als international bedeutend, wenn es gefährdete, stark gefährdete Arten oder vom Aussterben bedrohte ökologische Gemeinschaften beherbergt.
- Kriterium 3: Ein Feuchtgebiet gilt als international bedeutend, wenn es Populationen von Pflanzen- und/oder Tierarten beherbergt, die für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der jeweiligen Region von Bedeutung sind.
- Kriterium 4: Ein Feuchtgebiet gilt als international bedeutend, wenn es Pflanzen- und/oder Tierarten in einem kritischen Stadium ihrer biologischen Entwicklungszyklen beherbergt, oder als Lebensraum bei ungünstigen Bedingungen dient.
- Kriterium 5: Ein Feuchtgebiet gilt als international bedeutend, wenn es regelmäßig 20.000 Wasser- und Watvögel beherbergt.
Was ist ein Feuchtgebiet?
Feuchtgebiete haben einen gemeinsamen Nenner: Sie leben vom Reichtum an Wasser. Art und Angebot an Wasser und naturräumliche Gegebenheiten prägen den Charakter von Feuchtwiesen, Mooren, Tümpeln, Seen, Weihern, Quellen, Auen, Karstgebieten und Gletschern. Jedes Feuchtgebiet ist einzigartig.
Feuchtgebiete beherbergen unzählige Pflanzenarten, Säugetiere, Amphibien und Reptilien, Fische, Wirbellose und Vögel. In Österreich sind fast 40% der Vögel und 33% der Pflanzen an wassergeprägte Lebensräume gebunden.
Feuchtgebiete sind unentbehrliche Bestandteile des Naturhaushalts und üben wichtige Funktionen aus wie z.B. Wasserspeicherung, Grundwasseranreicherung, Schutz vor Hochwasser, Wasserreinigung, Rückhalt von Nähr- und Schadstoffen und Speicherung von Kohlendioxid.
Darüber hinaus zählen Feuchtgebiete zu den produktivsten Lebensräumen der Erde.
Wodurch sind Feuchtgebiete gefährdet?
Feuchtgebiete sind weltweit die am stärksten von Zerstörung und Veränderung betroffenen natürlichen Lebensräume. Verursacher dieser ökologisch bedenklichen Entwicklung sind wasserbauliche Maßnahmen, landwirtschaftliche und energiewirtschaftliche Nutzung, Entwässerung, Nährstoffeintrag, Materialabbau, Müllablagerung, Verbauung und intensive Freizeitnutzung.
Welche Verpflichtungen für die Vertragsstaaten sind mit der Ramsar-Konvention verbunden
Ausweisung von Ramsar-Gebieten: Jeder Vertragsstaat muss mindestens ein Feuchtgebiet für die "Liste international bedeutender Feuchtgebiete" nennen und dessen ökologische Verhältnisse aufrechterhalten.
Wohlausgewogene Nutzung: Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Überlegungen, welche die Erhaltung von Feuchtgebieten betreffen, in die nationale Flächennutzungsplanung einzubeziehen. Eine nachhaltige Nutzung zum Wohle der Menschheit in einer mit dem Erhalt der Naturgüter des Ökosystems im Einklang stehenden Weise soll so weit wie
möglich gefördert werden.
Schutzgebiete und Ausbildung: Feuchtgebiete sollen zu Schutzgebieten erklärt werden. Die Konvention fordert strenge Schutzmaßnahmen für kleinräumige und/oder sensible Ramsar-Gebiete und unter Schutz gestellte Feuchtgebiete.
Internationale Zusammenarbeit und Informationsaustausch: Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, dass sie einander bei der Umsetzung der Konvention konsultieren, insbesondere wenn es sich um grenzüberschreitende Feuchtgebiete, gemeinsame Gewässersysteme oder gemeinsame Arten und um Entwicklungshilfe für Feuchtgebietsprojekte geht.
Was sind die Ziele der österreichischen Feuchtgebietestrategie?
Flächensicherung: keine weitere Abnahme von Feuchtgebietsflächen
Artenvielfalt: Sicherung der Tier- und Pflanzenarten in Feuchtgebieten
Systemqualität:Sicherung des jeweils spezifischen Wasserhaushaltes
Wohlfahrtsfunktion: Erholungs- und Erlebniswert sicherstellen
Verbesserung der Feuchtgebietsqualitäten: Revitalisierung beeinträchtigter Gebiete
Verbesserung der Feuchtgebietsausstattung: Anlage neuer Feuchtgebiete
Entwicklung, Umsetzung, Kontrolle: Sämtliche Nutzungen unter Bedachtnahme auf den Schutz des Naturraumes; die derzeitige Nutzung von Feuchtgebieten ist auf ihre
ökologische Verträglichkeit hin zu überprüfen. Diesem Zielen nicht entsprechende Nutzungen sollen zurückgenommen bzw. so adaptiert werden, dass sie ökologisch vertretbar sind.
Die Geschichte des Bodensees
Die Geschichte des Bodensees war und ist eng verknüpft mit der des Rheins.Das Bodenseebecken wurde während der Eiszeit durch den Rheingletscher geformt, der sich vor etwa 350 000 Jahren über das gesamte Unterland und die Ostschweiz bis nach Sigmaringen (D) erstreckte und von einem bis zu 1200 breiten Eisstrom
durchzogen wurde.
Blick vom linken Rheinufer auf die Schweizter Alpen © Elke WörndleVor etwa 10 000 Jahren endete die letzte Kälteperiode und der Gletscher bildete einen See, der von vielen Zuflüssen, v.a. aber (zu 60%) vom Alpenrhein gespeist wurde.
Mit diesen Zuflüssen gelangte aber nicht nur Wasser, sondern auch Sediment in das Bodenseebecken. Und so entstanden immer neue, fruchtbare Ufer, Inseln und Halbinseln, und der See als Ganzes zog sich aus dem Flachland im Norden immer weiter zurück an seine tiefsten Stellen im Alpenvorland. So entstanden u.a. der Zürichsee, der
Walensee und - v.a. - der Bodensee.
Funde belegen, daß bereits vor ca. 3000 Jahren (Neolithikum) die ersten Menschen
nahe des heutigen Ufers siedelten.
Von nun an begann der Mensch in das Geschehen einzugreifen, rodete Auwälder, baute Dämme und Entwässerungsgräben, "regulierte" die Natur, und benannte sie. Die ersten Siedler kannten noch keine Schrift, ihre Namensgebung ist also nicht
überliefert. Erst 43v. Chr. wird der See in den Schriften eines römischen Geographen namentlich erwähnt als Lacus Venetus (Obersee) und Lacus Acronius (Untersee), beides Namen, die heute noch Verwendung finden. Der heutige Name "Bodensee", kommt aber von "Bodman-See" und leitet sich vom Ortsnamen des Ludwigshafener
Stadtteils Bodman ab, der im Mittelalter eine eigenständige Gemeinde von überregionaler Bedeutung war.
Der maßgeblichste Faktor für die geologische Entwicklung des Bodensees ist nach
wie vor der Alpenrhein.
Durchschnittlich schwemmt der Fluss etwa 2,5 Mio. m³ Feinsedimente pro Jahr in den Bodensee, in Hochwasserjahren auch deutlich mehr. Dadurch entwickeln sich jährlich etwa zwei bis drei Hektar neue Landflächen. Seit 1900 sind so über 2 km² Neuland entstanden. Seit den 1970er Jahren werden die Rheindämme seewärts vorgestreckt um die Sedimentmassen in tiefere Bereiche zu leiten und das Anwachsen der Uferregionen zu stoppen. Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis der Bodensee mehr oder weniger vollständig verlandet sein wird.
