30.08.2010 Man riecht es...
Natürlich ist Vorarlberg keine Bananenrepublik. Aber manchmal macht die Verwaltung doch einen auffallenden Schritt in diese Richtung. Man muss sich nur einmal das Protokoll der kommissionellen Verhandlung über die Rohrspitz-Affäre vom 23. Februar zu Gemüte führen. Der Bregenzer Bezirkshauptmann verhandelte im Naturschutzgebiet über die "Errichtung eines Gebäudes für Restaurant, Kiosk, Räumen für den Campingbetrieb, eines Hotels, drei Wohnungen sowie Büroflächen und einer Bootsgarage, einer Pkw-Tiefgarage, sowie der Neugestaltung des Campingplatzes". Ich war nicht dabei. Ich habe nur als unbefangener Bürger das Protokoll studiert. Es scheint, die Behörde interessiert an der ganzen Angelegenheit...
... nur noch die eine Frage: Soll man die 22.000 Kubikmeter Aushubmaterial abtransportieren oder werden sie für die "Ufersanierung" am Rohrspitz verwendet,...Kommentar von Arnulf Häfele
Tierbilder
Das Naturschutzgebiet Rheindelta ist mit ca. 300 verschiedenen Arten ein international renommiertes und bedeutendes Vogelschutzgebiet, aber auch viele andere Tiere tummeln sich in den Gewässern, Auen, Bäumen, Schilf- und Grasflächen des Rheindelta, einige sind ausgestorben oder akkut bedroht, einige neue sind hinzugekomen.Eine kleine Auswahl finden Sie in unseren Bannerbildern. Mit einem Klick auf das jeweilige Bild, können Sie durch die ganze Serie browsen.
Wir danken den 52 Fotografen >, die uns ihre wunderbaren Tierfotos unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben!
Gesetzestext
Verordnungen zum Naturschutzgebiet Rheindelta
§ 4 Errichtung und Betrieb von Anlagen, Geländeveränderung
1) Im Naturschutzgebiet ist es verboten,- a) Anlagen wie Gebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege, Autoabstellplätze, [...] zu errichten oder zu ändern.
§ 10 Verkehr auf Wasserflächen
1a) In der Uferzone ist es verboten,- mit Fahrzeugen mit Maschinenantrieb schneller als 10km/h zu fahren,
- Wasserski zu fahren
4) Im Naturschutzgebiet darf die Anzahl von Bootsliegeplätzen nicht
erhöht werden.
§ 12 Sonstige Beschränkungen des Besucherverkehrs
Im Naturschutzgebiet ist es verboten,- c) den Naturgenuss oder die frei lebenden Tiere durch Lärm, Lichteffekte oder andere Störungen zu beeinträchtigen,
- d) Veranstaltungen durchzuführen, mit welchen Störungen im Sinne der lit.c. verbunden sind.
36. Verordnung über eine Änderung der Naturschutzverordnung (2003)
Verschlechterungsverbot
1) Eingriffe und Nutzungen, die in Natura 2000 Gebieten zu einer Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen sind, insbesondere der prioritären Lebensräume und Arten, oder zu erheblichen Störungen dieser Arten führen könnten, sind zu unterlassen.
20.08.2010 Sehr geehrter Herr Landeshauptmann
Mit Schreiben vom 17.5.2010 haben wir sehr ausführlich dargelegt, dass eine Genehmigung der von der Fußacher Gemeindevertretung am 4.5.2010 beschlossenen Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Rohrspitz aufgrund der bestehenden Landesgesetze und Verordnungen nicht genehmigungsfähig ist.Unsere Darlegungen wurden offenbar bisher nicht überprüft, denn am 1.07.2010 erging ein Brief im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung (gez. von Dr. Sabine Miessgang) an den Bürgermeister von Fußach,...
04.08.2010 Naturschutzrat kritisiert Salzmannhafen
Der Naturschutzrat ist ein Beratungsorgan der Landesregierung und meldet sich eigentlich nur bei Umwelt-Grundsatzfragen zu Wort.Aber 5294 Unterschriften der Gegner und die PR-Offensive des Bauwerbers bewogen den Vorarlberger Naturschutzrat deutlich gegen den geplanten Umbau des Salzmannhafens am Fußacher Rohrspitz aufzutreten...
Lärmverschmutzung
Wegen der ausufernden Privatfeierlichkeiten am Rohrspitz, beschlossen am 02.06.2010 Vertreter des Landes, des Naturschutzvereins Rheindelta und der anliegenden Gastronomiebetriebe Glashaus (Höchst) und Salzmann (Fußach) einige Auflagen¹.Wie wenig diese Auflagen wert sind beweist der Umstand, daß Herr Salzmann selbst in der Sommersaison jeden MI und SO - wider das Naturschutzgesetz² und die Gewerbeordnung³ - das gesamte Gebiet mit Unterhaltungsmusik beschallt. Außerdem veranstaltete die Salzmann Yachting GmbH vom 29.07.2010 bis zum 01.08.2010 eine 4-tägige Großveranstaltung mit Partyzelt und Live-Musik. Die BH-Genehmigung wurde - zu spät und unvollständig - erst Anf. Juli beantragt, und erstaunlicherweise dennoch binnen 2er Tage - und ohne Rücksprache mit dem Naturschutz - erteilt. Doch dem nicht genug: Obwohl die BH-Genehmigung Live-Musik "nur" bis Samstag nachts (1h) vorgesehen hatte, gab es auch den ganzen SO noch PA-verstärkte Live-Musik.
Herr Salzmann überschreitet BH-Auflagen offenbar regelmäßig; und bei der BH ist man so dankbar, daß er überhaupt fragt, daß man ihm offenbar alles genehmigt - aufkosten des Naturschutzes...
¹ Regelung betreffend Feiern bzw Festivitäten 2010
a. Keine Feuerwerke
b. Keine Stromversorgung für die diversen Geräte (Musikanlage, Beleuchtung etc)
c. Beendigung der Festivitäten spätestens um 24.00 Uhr
d. Keine Verwendung von Beschallungsanlagen und Lärm verursachenden Musik-
instrumenten (wie zB Trompete)
Feierlichkeiten bzw Festivitäten in größerem Umfang brauchen jedenfalls eine
behördliche Bewilligung nach der Naturschutzverordnung Rheindelta. Eine solche ist zeitgerecht, jedoch mindestens zwei Monate vorher, schriftlich bei der
Bezirkshauptmannschaft Bregenz zu beantragen.
² Vorarlberger Naturschutzgesetz LGBl 64/2002 § 12 "Im Naturschutzgebiet ist es verboten,
c) den Naturgenuss oder die frei lebenden Tiere durch Lärm, Lichteffekte oder andere Störungen zu
beeinträchtigen."
³ Gewerbeordnung 1994 § 112 (3) "Gastgärten [...] dürfen [...] betrieben werden, wenn [...] lautes Sprechen, Singen und Musizieren in ihnen vom Gastgewerbetreibenden untersagt ist [...]"
30.07.2010 Salzmann "informiert"
Nachdem die Betreiber persönliche Einladungen zu einer ORF-Podiumsdiskussion und einem weiteren Angebot der VNim Frühsommer abgelehnt hatten, betraute der Bauwerber anf. Sommer eine PR-Agentur mit der Vermarktung seines Anliegens und veranstaltete am 29.07.2010, im Rahmen seines alljährlichen Hafenfestes, eine sog. "Infoveranstaltung" zu diesem Zweck.
Die Bauwerber Salzmann mit Bauherrn Hassler vor einem Modell des geplanten Projektes (29.07.2010) © VOL Live/Bernd HofmeisterDie Presse, die vormittags zu einer eigenen Pressekonferenz geladen war, war mit entsprechendem Infomaterial
versorgt worden. Dank der journalistischen Recherchen von VN und ORF wurden die darin enthaltenen Behauptungen
in den Folgeberichten prompt als Lügenpropaganda entlarvt.
Wir danken den Betreibern für ihre treffende Selbstdarstellung!
13.07.2010 FS Marina
Obwohl diverse Gutachten und ein Hochwasserkonzept für die Tiefgaragen fehlten, die damit vorbereitete Öffnung des Hochwasserschutzdammes für ein privates Bauwerben ein österreichweiter Präzedenzfall (und das Versicherungsrecht entsprechend problematisch) wäre, die Ausdehnung des "FS Marina" auf den Hafenbereich unerklärt blieb und v.a. der Begriff rechtlich unzureichend definiert und in Vorarlberg noch nie gebraucht wurde, stimmte die Fußacher Gemeindevertretung am DI 4. Mai 2010, in Anwesenheit von ca. 80 Projekt-Gegnern zum zweiten Mal über die Umwidmung am Rohrspitz in FS Marina ab.
Projektgegner säumen die Gemeindevertretung Fußach bei der 2. Umwidmung FS Marina (04.05.2010) © VN/Philipp Steurer
Anstatt zu argumentieren, schwiegen die Befürworter gesenkten Hauptes - mit der unrühmlichen Ausnahme des ÖVP Obmanns Blum, der seine Stimme kurz erhob, um zu bekunden: Er habe sich nun entschieden - zu erwähnen wozu und warum hielt er offenbar für nebensächlich. Ein Antrag um Vertagung wurde mehrheitlich abgelehnt, und so entstand ein Dialog aus kritischen Fragen der Opposition und einem mit Dokumenten in die Luft stochernden FPÖ Bürgermeister Blum, der sich ein um's andere Mal auf die zuständigen Behörden und die Rechtmäßikeit des Verfahrens berief, ohne auf die Fragen inhaltlich einzugehen. Sein Gefolge blieb stumm.
Das folgende Abstimmungsergebnis war entsprechend unspektakulär - wenngleich empörend: Die gesamte, angeblich nicht mit Clubzwang behaftete, Bürgermeisterpartei hob brav ihr Händchen, ebenso wie die 3 Baulobbyisten der ÖVP - inclusive ihres bereits erwähnten Obmanns Blum.
Interessant hinsichtlich der angeblichen Recht- und Ordnungsmäßigkeit: rund 2 Monate später mußte der Umwidmungs-Beschluß aufgrund von Hinweisen der Raumplanungsbehörde (ungenaue Abmessungen, fälschliche Einbeziehung öffentlicher Gewässer) erneut aufgehoben und der Widmungsplan zum wiederholten Male korrigiert werden.
Auch das Wasserrechtsverfahren, bei dem zuvor Parteien übergangen worden waren, wurde neu aufgerollt, wobei sich die Wasserwirtschaft dezidiert gegen die Dammöffnung aussprach.
Es folgte eine weitere Abstimmung in der Gemeindevertretung Fußach mit neuerlichen Gegenargumenten und beharrlichem Schweigen vonseiten der Befürworter. Einzig der frisch gebackene FPÖ Gemeinderat Doppelmayer ließ sich zu einem entlarvenden Kommentar hinreißen, als ÖVP-Mandatarin Felder das Umweltgutachten analysierte. Überlegen grinsend lehnte er sich zurück und verkündete: Das ist doch nur eine Eigeninterpretation.
Aufschlußreich, daß man in der FPÖ gewohnheitshalber nicht über den Weg der Eigeninterpretation zu seiner politischen "Meinung" kommt...
Verdächtig unverändert blieb das folgende Abstimmungsergebnis: Wiederum stimmten die gesamte FPÖ und 3 ÖVP-ler für die Umwidmung, ohne auch nur ein einziges Mal ein Argumenten für das Unterfangen in den Entscheidungsprozess eingebracht zu haben.
Bericht von Elke Wörndle
06.07.2010 BH Wasserrechtsverhandlung
In der Wasserrechtsverhandlung zum Bauprojekt am Rohrspitz, die aufgrund von Verfahrensfehler am DO 6.7.2010 neu durchgeführt werden musste,wurde von Vertretern der Plattform u.a. vorgebracht, dass es sich beim Natura 2000 Gebiet Rheindelta um ein Wasserrahmen-Richtlinien relevantes Natura 2000 Gebiet handelt (EU-Recht). Daher müsse bei jeder Wasserrechtsverhandlung
auch geprüft werden, ob die Erhaltungsziele dieses Naturschutzgebietes nicht verletzt werden (Verschlechterungsverbot).
Diese Bestimmung im Wasserrechtsgesetz wurde von der Behörde offenbar übersehen, denn es war
kein Naturschutzsachverständiger geladen, um diese Frage zu eruieren. Die Sachverständige der Wasserwirtschaft sprach sich gegen eine Dammöffnung aus.
Bezüglich dem Hochwassersschutz wurde vorgebracht, dass vor Ort die Änderungen am bestehenden Hochwasserdamm und die Größe der Bootsgarage samt Einfahrt, die den neuen Hochwasserschutz ergeben sollen, in der Natur dargestellt werden. Dies wurde von Behördenseite abgelehnt.
Das Protokoll zur Verhandlung steht noch aus (Stand 22.08.2010) und lag auch zur - bereits dritten - Umwidmungs-Abstimmung durch die Fußacher Gemeindevertreter nicht vor.
01.07.2010 Mängel und Proteste
5146 Menschen haben gegen die geplante Neugestaltung des Salzmann-Hafens am Rohrspitz unterschrieben. Fragt man die Betreiber nach dem Wunsch- Bautermin, verweisen sie inzwischen auf ein Pressebüro.
Dort ist noch immer vom Herbst die Rede. Angesichts der sich hinschleppenden Behördenverfahren ein ambitioniertes Ziel...
Tatsächlich rechnet Dr. Edmund Kräutler von der Bregenzer Bezirkshauptmannschaft "sicher nicht mehr im Laufe
des Sommers" mit einem Baubescheid. Zunächst einmal muss am 6. Juli das Wasserrechtsverfahren wiederholt werden.
Im Sitzungszimmer der BH werden an die 15 Personen gehört, die "Angst haben, dass die geplante Bootsgarage die
Hochwassersicherheit des Polderdamms beeinträchtigt". Warum erst jetzt? Kräutler will nicht direkt von einem Fehler
reden, aber "die Kundmachung im Gemeindeblatt hat halt gefehlt". Jetzt soll die neue Verhandlung Zweifel am Hochwasserschutz ausräumen. "Reine Formsache."
Der Wasserverband Rheindelta teilte solche Bedenken offenbar nie.
Schließlich hat der Höchster Bürgermeister als Vertreter dem Bauvorhaben ja zugestimmt. Werner Schneider bat dessen ungeachtet die Ziviltechnikergesellschaft Donau Consult, die den Polderdamm nach dem Hochwasser 1999 ausgebaut hat, um ein privates Gutachten und erwartet es Anfang August.
"Sollten sich geringste Zweifel an der Hochwassersicherheit ergeben, zieht der Wasserverband
seine Zustimmung zurück". Auch bei der Umwidmung der Rohrspitzflächen durch die Gemeinde Fußach sieht es nicht so rosig aus. Die Raumplanung des Landes prüft den Gemeindebeschluss gegenwärtig. Das wird frühestens Mitte Juli über die Bühne sein. DI Ulrich Grasmugg lässt durchblicken, "dass wir gewisse Unregelmäßigkeiten festgestellt haben". So wurden manche Gründe "gleichzeitig als Land- und Wasserfläche ausgewiesen. Das ist in dieser Form nicht nachvollziehbar." Ob es für eine Ablehnung der Umwidmung reicht, "muss die Rechtsabteilung entscheiden".
Ob das Bauvorhaben zudem einer Umwelterheblichkeitsprüfung unterzogen wird, prüft das Land ebenfalls. Offen ist, was geschieht, wenn die 22.000 Kubikmeter Aushub nicht für die Ufergestaltung verwendet werden dürfen. Brettern dann Lastautos durch Höchst? "Nein", sagt Bürgermeister Schneider, der Sachverständige Helfried Niederl habe ihm
am 1. Juni vor Zeugen zugesagt, dass der gesamte Baustellenverkehr über Fußach laufen würde. Also durchs
Naturschutzgebiet. Niederl wollte gestern auf VN-Anfrage nicht Stellung nehmen.
Bericht von Thomas Matt
01.07.2010 5.000 Unterschriften an den Landeshauptmann
Hildgard Breiner, Verena Felder und Ferdinand Lerbscher bei der Übergabe (01.07.2010) © VOL Live/Harald Küng26.05.2010 LR Schwärzler sieht Ausbau kritisch
Am DI den 25.5.2010 sind Vertreter der Plattform "Unser Rohrspitz" bei Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) gewesen,um ihm ihre Bedenken wegen des Umbaus des Salzmann-Hafens vorzutragen. Schwärzler betrachtet das Projekt kritisch.
"Nach meiner bisherigen Kenntnis ist die Verhältnismäßigkeit für dieses Naturschutzgebiet nicht gegeben", meint Schwärzler.
Dass der geplante Baubeginn im Herbst dieses Jahres eingehalten werden kann, ist mehr als fraglich.
Nach Auskunft von Edmund Kräutler von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wird es noch einige Zeit dauern,
bis ein Bescheid zum Natur- und Landschaftsschutz und zum Wasserrecht ausgestellt wird.
11.05.2010 Treffen mit LR Rüdisser
Am DI 11.Mai 2010 trafen sich Hildegard Breiner, Helmut Kaufmann und Ferdinand Lerbscher von der Plattform"Unser Rohrspitz" mit LR Karlheinz Rüdisser und dessen Büroleiter zu einem Gespräch.
Eine schriftliche Antwort auf unsere Fragen zu Raumplanung und Naturschutz steht bis heute aus. (Stand 22.08.2010)
Baggerarbeiten beim Salzmannhafen
Die Schiffahrtsrinnen am Salzmannhafen müssen regelmäßig ausgebaggert werden, weil sie sonst verlanden würden.Der Betreiber hat dafür eine Genehmigung nach Wasserrecht - mit der Auflage der Fischökologen, möglichst schonend,
innerhalb WENIGER TAGE, NICHT vom 15. Nov. - 10. Jan und NICHT vom 1. Apr - 31. Mai, möglichst aber im Juni zu arbeiten.
Der Bescheid stützt sich desweiteren auf den im Mai 2006 erlassenen Leitfaden "Verbringung von Sedimenten aus Häfen und Schifffahrtsrinnen im Bodensee" der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB), worin vorgesehen ist, dass (2) keine belasteten Sedimente (Grenzwerte gem. (5)) im See verbracht werden dürfen.
Baggerarbeiten an der Schiffahrtsrinne am Rohrspitz (03.04.2010) © Elke Wörndle- Trotzdem wurden am Rohrspitz keinerlei Bodenuntersuchungen durchgeführt und das Aushubmaterial unbesehen im Mündungsbereich des Neuen Rheins verklappt.
- "Weil die Bagger der Firma Zech anf. 2010 ausgebucht waren" hat die BH Bregenz dem Betreiber 2010 formlos erlaubt, über die Frist der Fischökologen hinaus bis zum 10. April zu baggern.
- Auch von einer Durchführung "innerhalb weniger Tage" kann keine Rede sein. Fast 4 Wochen (vom 15.03.2010 bis zum 09.04.2010) waren die Bagger vorort.
Ob dabei für den Ausbau vorgearbeitet wurde?
06.03.2010 Plattform gegen Salzmann-Ausbau gegründet
In Rorschach sollte das Projekt „Swiss Marina“ gestartet werden, das ist allerdings am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. Nun soll im Naturschutzgebiet am Rohrspitz eine abgespeckte Version dieses Vorhabens gebaut werden.
© Florian GererJetzt haben sich besorgte Rheindelta-BürgerInnen zusammengetan und die Plattform "Unser Rohrspitz" gegründet. Unterstützt werden sie von Organisationen wie dem Naturschutzbund, dem Alpenverein und dem Alpenschutzverein.
Ziel dieser BürgerInnenbewegung ist die Verhinderung der Umwidmung des Grundes in eine Sonderfläche Marina, durch welche der Bau erst ermöglicht würde. Ein weiteres Ziel ist ein Verkehrskonzept, das unser Naherholungsgebiet wieder den Fußgängern und Radfahrern überlässt und nicht dem motorisierten Individualverkehr.
22.02.2010 Die Kommissionelle Verhandlung
Edmund Kräutler präsentiert die Ausbaupläne (22.02.2010) © Philipp SteurerLängst waren nicht alle Anträge genehmigt, und schon früh in der Verhandlung war klar, daß noch vieles nachgereicht und
die Umwidmung auf Grundlage neuer Flächenangaben neu beschlossen werden mußte.
Man hatte es offenbar eilig, als man, um einen Baubeginn noch im Herbst 2010 zu ermöglichen, für die kommissionelle Verhandlung vorort am 22.02.2010 rund 20 Sachverständige und Beamte einlud und die Protestierenden ausschloß - zu unrecht, wie sich bei der nachgereichten Wasserrechtsverhandlung am 06.07.2010 herausstellte.
17.02.2010 Grüne kritisieren Umbau des Salzmann- Hafens
Alle sind gleich, aber manche sind gleicher – wenn sie Beziehungen haben. Mit rechtlichen Tricksereien und direkter Intervention des Landeshauptmanns in Behördenverfahren wird versucht, einen Ausbau durchzudrücken, der massive Belastungen für das Natura- 2000- Gebiet am See mit sich bringen wird.
09.02.2010 Salzmann plant Tiefgaragen für Boote und Autos
Ein sensibles Bauprojekt wird am 22. Februar 2010 erstmals verhandelt: Die Yachting Salzmann GmbH plant den Neubau ihres Restaurants am Rohrspitz, will ein Klein- Hotel in das Gebäude integrieren, eine Tiefgarage für 220 Autos schaffen und eine zweite Tiefgarage mit 34 Bootsliegeplätzen. In der BH Bregenz und in Fußach liegen die Pläne zur Einsicht auf. Höchst hat via Presseaussendung Bedenken angemeldet. Das Projekt ist heikel, weil es im Naturschutzgebiet liegt. Geplant ist laut BH Bregenz, das bestehende Haus durch ein Mehrzweckgebäude zu ersetzen. Es soll das Restaurant mit Terrasse, zudem ein Kleinhotel mit zwölf Zimmern und drei Dienstwohnungen beherbergen. Auch den Kiosk für den Campingplatz soll es wieder geben. Diesen Campingplatz will Günther Salzmann sanieren. Er wird großzügiger angelegt, aber nicht mehr als die vorhandenen 169 Stellplätze bieten.Bericht von Thomas Matt
10.12.2009 Naturschutz lehnt ab
"Grundsätzlich sollte im Schutzgebiet Rheindelta jede zusätzliche Beunruhigung vermieden werden, vor allem für den Schutz der Vogelarten, wegen deren Bestand das Gebiet als Vogelschutzgebiet nominiert wurde.Dabei ist unter anderem kritisch zu sehen, dass offensichtlich mit dem Hotelbetrieb auch im Winter mehr Betrieb stattfinden soll und sich damit die Aktivitätszeiten deutlich ausweiten werden.
Dabei sind durchaus mehr zusätzliche Störungen zu erwarten, gerade weil die Anlage am Rohrspitz eine für Vorarlberger Verhältnisse seltene und extrem privilegierte Lage aufweist (bekanntlich gibt es sonst am ganzen Vorarlberger Ufer mit Ausnahme des 'Kaiserstrand' keine Wohnräume und Hotelzimmer direkt am Bodensee). Deshalb, und auch im Hinblick auf allfällige Beispielswirkung, müssen in einer solchen Lage alle Ausbauwünsche extrem zurückhaltend behandelt werden."
"Auch die Bauphase wird sich störend auswirken - je nach Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Maßnahmen können dadurch schwerwiegende Beeinträchtigungen für sensible Arten entstehen."
"Die Ausweitung der Liegeplätze ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht akzeptabel."
"Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter von Natura 2000 keineswegs ausgeschlossen werden kann, und dass daher eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist, die im Zuge des ohnehin notwendigen naturschutzrechtlichen Verfahrens durchgeführt werden kann." (Auszug aus den Verhandlungsschriften)
Alpenschutzverein für Vorarlberg
Alpenverein
bird.at
Birdlife Österreich
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Naturfreunde Vorarlberg
Naturschutzbund Österreich
Naturwacht Vorarlberg
WWF St. Gallen
